- Sie haben vom Gläubigerunternehmen mindestens eine Zahlungsaufforderung (Mahnung) erhalten, und vom Inkassounternehmen mindestens eine weitere Zahlungsaufforderung.
- Sie sind der Auffassung, die vom Inkassounternehmen verlangten Inkassokosten nicht bezahlen zu müssen.
- Prüfen Sie ganz einfach, ob einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:
Fall 1: Nur falls zweifelhaft: Das Inkassounternehmen ist vielleicht nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Dies können Sie leicht feststellen, in dem Sie auf die Webseite des Bundesamts für Justiz, Bonn gehen und dort die Suchfunktion benutzen > BfJ - Registersuche
Fall 2: Sie haben gegenüber dem Gläubigerunternehmen in einem Schreiben oder einer E-Mail erklärt, dass Sie die geltend gemachte Hauptforderung (z.B. Kaufpreis, Abokosten usw.) nicht akzeptieren, haben also deren Berechtigung bestritten. Trotzdem wurde das Inkassounternehmen eingeschaltet.
Fall 3: In der ersten Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens wurde verlangt, dass Sie eine sog. 0,9 Gebühr (oder noch höher) bezahlen. (Beispiel: 46,35 € Inkassokosten + Auslagen bei einer Hauptforderung von 400,00 €). Des Weiteren fehlte der Hinweis, dass Sie für den Fall der Begleichung der Hauptforderung innerhalb von 14 Tagen lediglich Inkassokosten in Höhe einer 0,5 Gebühr (= 25,75 € + Auslagen) bezahlen müssen.
Fall 4: Obwohl die Hauptforderung unter 50,00 € betrug, wurden Inkassokosten von mehr als
31,30 € (= 0,9 Gebühr) bzw. 15,00 € (= 0,5 Gebühr) verlangt.
Fall 5: Das Inkassounternehmen fordert von Ihnen die Bezahlung weiterer Kosten, wie z.B. Kontoführungsgebühren, einer Bearbeitungsvergütung oder ähnlichem mehr. (Aber: Kosten für Adressenermittlung müssen bezahlt werden, falls deren Entstehung nachgewiesen wird).
Falls keiner dieser Fälle auf Sie zutrifft, kann ich leider nichts für Sie tun. Im anderen Fall schicken Sie mir bitte die hier genannten Unterlagen zu.